Die Liposuktion mittels Wasserstrahl ist – genau wie die Liposuktion mittels Vibration – eine gute Operationsmethode. Ab Januar 2020 soll – laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses – die Liposuktion für Lipödeme im Stadium III von den Krankenkassen erstattet werden. Zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage (November 2019) sind aber noch viele Aspekte dieser Regelung unklar (Vergütung, Ausmaß des Arbeitsanfalls bzw. der Nachfrage nach dieser Methode). Unabhängig davon soll für Lipödeme im Stadium I, II und auch III zusätzlich eine Studie an ca. 20 OP-Zentren in Deutschland durchgeführt werden, für die man sich im Internet unter www.erprobung- liposuktion.de anmelden kann. Dabei sollen Wirkungen und Nebenwirkungen der Liposuktion beim Lipödem im Vergleich mit einer alleinigen konservativen Therapie untersucht werden. Die Studie soll 2024 abgeschlossen sein.
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